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Betriebshaftpflichtversicherungsvergleich

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch online abzuschließen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung. Sie haben hier die Möglichkeit zum online Betriebshaftpflichtversicherungsvergleich. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Betriebshaftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Betriebshaftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Der Betriebshaftpflichtversicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.

Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:

  • die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
  • Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
  • fehlerhafte Dienstleistungen
  • Gefährdungen der Umwelt

Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.

Was leistet der Vertrag?

  • Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Die Entschädigungsleistung wird erbracht - im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges - bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
  • Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.
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