Der Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbHHausbesitzer,
die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz
einer Privathaftpflichtversicherung,
auch gegenüber Ansprüchen, die aus dem Besitz und Gebrauch von diesem
selbstgenutzten Haus und Grund hergeleitet werden. Das gilt etwa für
die Streupflicht auf
den Wegen rund um
das Haus im Winter, wie auch beispielsweise für die Befestigung
lockerer Dachziegel.
Wenn Sie Haus
und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie
zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz
einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Im Einzelnen lauten
die
Mindeststandards für die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
Die vom
Versicherer verwendeten
Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die
Haus-
und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen
Punkt
Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die
vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine
Haftpflicht Versicherungsbedingungen“
(AHB Stand 2002, 2004, 2006, 2007, jeweils dem neuen VVG angepasst oder
AHB
2008) und die „BB AHB Haus- und Grundbesitzer“ (Stand 2005 in der
Fassung von
2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der
Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen
Bedingungen
reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine
Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den
Deckungsumfang
des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den
Versicherungsumfang unberührt
lassen, sind zulässig.
Mindestversicherungssumme
3 Mio. €
pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
Vermögensschäden
sind bis
mindestens 50.000 € versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als
Muster-BBR
(PHV) 2005).
Allmählichkeitsschäden
und
Sachschäden durch häusliche Abwässer sind bis zur Höhe von mindestens 3
Mio. €
versichert.
(Um-)Baumaßnahmen
im Umfang von
bis zu 50.000 € Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster
BBR). |