Der Privathaftpflicht
Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbHDie
Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Bereiche Ihres
Privatlebens. So deckt sie beispielsweise ihre Haftungsrisiken im
Straßenverkehr außerhalb des Kfz, im Sport einschließlich der Schäden
durch
kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddelboot oder durch
kleine
zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalterhaftpflicht gesondert
zu
versichern sind. Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen
geschützt
bei Schäden, die von der Wohnung oder dem Haus ausgehen in dem Sie
wohnen –
egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere
Bauvorhaben bei deren Bautätigkeit entstehende Schäden Sie als Bauherr
haften.Die Privathaftpflichtversicherung gilt
weltweit. Wer im
Urlaub, im Ferienhaus oder während eines vorübergehenden
Auslandsaufenthalts
von bis zu einem Jahr einen Haftpflichtschaden verursacht, ist
geschützt. Bei
längerer Abwesenheit müssen gegebenenfalls besondere Vereinbarungen mit
dem
Haftpflichtversicherer getroffen werden.
Ihr
Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen Ihres Umfelds
erstrecken. So sind zum einen auch die Schäden abgedeckt, die infolge
einer
Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht über Familienmitglieder oder
Personal
entstehen. Zum anderen sind - entsprechend dem gewählten Tarif bei
einer
Familien-Haftpflichtversicherung im Gegensatz zur
Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende Personen
(Single-Tarif) auch
Ihre Familien- und Haushaltsmitglieder unmittelbar mitversichert. So
sind
zunächst Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner und Kinder bis
zum
Abschluss der Berufsausbildung bzw. bis zur Heirat in den Vertrag
einbezogen.
Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen oder der Babysitter,
sofern
sie bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursachen. Der
Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zur nächsten
Beitragsfälligkeit. Zahlt der überlebende Ehepartner den nächsten
Beitrag, wird
er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden
Versicherungsvertrag
weiter. |