Die
gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften
sichert Sie als Arbeitnehmer ausschließlich bei Arbeits- und
Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten
Hinweg zur und dem direktren Rückweg von der Arbeitsstätte.
Die
meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz, sondern im
privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf
Reisen im Ausland. Dabei sind Sie jedoch nicht über die gesetzliche
Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert. Ihre
Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls während
der Beaufsichtigung im Kindergarten bzw. in der Schule oder Universität
sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Darüber hinaus besteht für
Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche
Unfallversicherung. Hausfrauen sind gar nicht versichert.
Durch eine private
Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken
schließen.
Sie leistet bei Unfällen mit Todesfolge
oder Invalidität. Zusätzlich
können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld,
Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter
kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre
Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen
werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung
über unseren Unfallversicherungsvergleich für Sie und Ihre Familie –
damit alles optimal abgesichert ist.
Linkempfehlung: