Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Privathaftpflicht-Versicherung mit einem Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Privathaftpflichtversicherung auch online abzuschließen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/34403 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail. Sie haben hier die Möglichkeit zum online Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Privathaftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Privathaftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Der Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Bereiche Ihres Privatlebens. So deckt sie beispiels­weise ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb des Kfz, im Sport einschließlich der Schäden durch kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddel­boot oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalterhaftpflicht gesondert zu versichern sind. Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt bei Schäden, die von der Wohnung oder dem Haus ausgehen, in dem Sie wohnen – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben, bei deren Bautätigkeit entstehende Schäden Sie als Bauherr haften. Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im Urlaub, im Ferienhaus oder während eines vorüber­gehenden Auslandsaufenthalts von bis zu einem Jahr einen Haftpflichtschaden verursacht, ist geschützt.

Bei längerer Abwesenheit müssen gegebenenfalls besondere Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer getroffen werden.

Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen Ihres Umfelds erstrecken. So sind zum einen auch die Schäden abgedeckt, die infolge einer Verletzung Ihrer Aufsichts­pflicht über Familien­mitglieder oder Personal entstehen. Zum anderen sind – entsprechend dem gewählten Tarif bei einer Familien-Haftpflicht­versicherung im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung für alleinstehende Personen (Single-Tarif) auch Ihre Familien- und Haushaltsmitglieder unmittelbar mitversichert. So sind zunächst Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner und Kinder bis zum Abschluss der Berufs­ausbildung bzw. bis zur Heirat in den Vertrag einbezogen. Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen oder der Babysitter, sofern sie bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursachen. Der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Zahlt der überlebende Ehepartner den nächsten Beitrag, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Versicherungsvertrag weiter.

Kommentare sind geschlossen.