🚐 Brems-, Betrieb- und Bruchschäden – Was bedeutet das?
Die Begriffe Brems-, Betrieb- und Bruchschäden tauchen häufig in den Bedingungen von Lieferwagenversicherungen auf. Doch was steckt eigentlich dahinter – und wann greift welcher Versicherungsschutz? In diesem Beitrag erklären wir dir alles, was du wissen musst – verständlich, praxisnah und versicherungsvergleichs-tauglich.
🛑 Brems-, Betrieb- und Bruchschäden im Überblick
Brems-, Betrieb- und Bruchschäden sind typische Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen in der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Definition ist entscheidend für die Frage, ob deine Versicherung zahlt.
Brems-Schäden:
Dabei handelt es sich um Schäden, die beim Bremsvorgang entstehen – etwa, wenn beim plötzlichen Bremsen Ladung verrutscht und die Innenverkleidung beschädigt.
Betriebs-Schäden:
Diese entstehen durch den normalen Gebrauch des Fahrzeugs. Beispiele sind Motorschäden durch Ölverlust oder Getriebeschäden bei Überlastung.
Bruch-Schäden:
Hier geht es um Schäden durch Materialbruch – etwa, wenn die Achse eines Lieferwagens aufgrund von Materialermüdung reißt.
👉 Wichtig: Diese Schäden sind oft nicht automatisch mitversichert! Es kommt auf den Tarif und die genauen Bedingungen an.
📊 Preisunterschiede im Vergleich
Tarife mit inkludierter Absicherung für Brems-, Betrieb- und Bruchschäden sind oft etwas teurer, bieten aber im Ernstfall deutlich mehr Sicherheit. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.
💼 Für wen ist eine Absicherung sinnvoll?
Eine Versicherung gegen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ist besonders für folgende Gruppen sinnvoll:
Gewerbetreibende mit eigener Lieferflotte
Logistikunternehmen
Selbstständige im Transportgewerbe
Handwerksbetriebe mit eigenem Lieferwagen
Für diese Zielgruppen kann ein entsprechender Baustein im Versicherungsschutz erhebliche finanzielle Verluste vermeiden helfen.
⚙️ Welche Versicherung übernimmt was?
Die Deckung von Brems-, Betrieb- und Bruchschäden ist keine Selbstverständlichkeit. Sie hängt stark von der gewählten Versicherung ab:
Teilkasko: Übernimmt nur bestimmte Schadensarten (z. B. Diebstahl, Glasbruch), aber keine Brems-/Betriebs-/Bruchschäden.
Vollkasko: Deckt auch selbstverschuldete Unfälle – aber nur manche Tarife enthalten eine Mitversicherung der genannten Schäden.
Zusatzbausteine: Manche Anbieter bieten spezielle Bausteine für genau diese Schadensarten an.
📝 Tipp: Nutze unbedingt unseren Versicherungsvergleichsrechner für Lieferwagen, um Tarife mit und ohne Deckung für solche Schäden zu vergleichen. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.