Lieferwagenversicherungsvergleiche

Lieferwagenversicherungsvergleiche und die Vollkaskoversicherung

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Lieferwagen-Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Lieferwagenversicherung auch online abschließen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Lieferwagen-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Diese Lieferwagenversicherungsvergleiche sind für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Führen Sie Ihre Lieferwagenversicherungsvergleiche online bei uns durch.

Lieferwagenversicherungsvergleiche und Vollkaskoversicherungsumfang

Scheuen Sie sich nicht, unseren kostenfreien Versicherungsvergleichsrechner zu nutzen. Nur so können Sie ohne größeren Aufwand eine preiswerte Lieferwagen-Versicherung finden. Völlig unkompliziert und unverbindlich können Sie unser Onlineangebot nutzen. Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sollten Sie ein interessantes Angebot gefunden haben, können Sie trotzdem online einen Antrag bei uns stellen.

Danach erhalten Sie von uns alle wichtigen Daten, wie Lieferwagen-Versicherungsantrag, Beratungsprotokoll und Versicherungsbedingungen per E-Mail. Nachdem Sie uns mindestens den Antrag unterschrieben (per Post / Fax oder als PDF-Datei per E-Mail) zurückgeschickt haben. Senden wir Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) per E-Mail zu. Damit können Sie dann Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden.

Versichert ist Ihr Lieferwagen in der Vollkasko gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Versichert sind Unfälle des Lieferwagens. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Versichert sind auch in der Autoversicherung mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind speziell Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparatur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Führen Sie jetzt Ihre Lieferwagenversicherungsvergleiche durch!

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